Stellungnahme des DBVSA e.V. zum zur Positionierung des Deutschen Bundesverbandes für Pflegeberufe (DBfK)

Stellungnahme des DBVSA e.V. zur Positionierung des Deutschen Bundesverbandes für Pflegeberufe (DBfK) zur Schaffung neuer medizinischer Assistenzberufe im Krankenhaus (OTA, ATA, CTA, Physican Assistent)

POSITIONSPAPIERE UND STELLUNGNAHMEN

6/14/20181 min read

Stellungnahme des Deutschen Bundesverbandes der Schulen für Anästhesie- technische Assistentinnen und Assistenten (DBVSA) zur „Positionierung des Deutschen Bundesverbandes für Pflegeberufe (DBfK) zur Schaffung neuer medizinischer Assistenzberufe im Krankenhaus (OTA, ATA, CTA, Physican Assistent)“

Wir bekräftigen die Stellungnahme des Deutschen Berufsverbandes der Operations- technischen Assistenten (DBOTA) vom Mai 2018 und wehren uns vor allem gegen die im Kontext der Operationstechnischen Assistenz (OTA) - aber vergleichbar geltend für die Anästhesietechnische Assistenz (ATA) - geäußerten Behauptungen des DBfK, dass ihr „Bildungshintergrund“ im Vergleich zur weitergebildeten OP-Pflegefachperson „erheblich geringer ist und Kenntnisse über Krankheitsbilder, die rund um Operationen relevant werden können, marginal sind.“ Anästhesietechnische Assistentinnen und Assistenten sind Angehörige der Pflegeberufe.Seit 1. September 2004 wurden in Deutschland ca. 450 ATA ausgebildet; sie übernehmen in anästhesiologischen Bereichen im Rahmen der verantwortlichen Mitwirkung dieselben Tätigkeiten wie ihre Kolleginnen und Kollegen mit Fachweiterbildung. Auch in der Notfallaufnahme, Endoskopie, ZSV A und in den weiteren diagnostischen und therapeutischen Funktionsbereichen stehen die Mithilfe bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Maßnahmen der medizinischen Diagnostik und Therapie und die umfassende Betreuung der Patientinnen und Patienten im Mittelpunkt der Aufgabengebiete. Genau wie OTA haben sich ATA in diesen Arbeitsbereichen bewährt. Anästhesietechnische Assistentinnen und Assistenten übernehmen inzwischen auch Leitungsfunktionen in der Anästhesiepflege, betreuen als Praxisanleiter Auszubildende und arbeiten als Lehrkräfte in der theoretischen und praktischen Ausbildung. Diese Tatsachen beweisen, dass das Aufgabengebiet der A T A kein reduziertes, eng definiertes Aufgabengebiet ohne Anschlussfähigkeit und nennenswerte berufliche Aufstiegschancen ist.Wer sich ernsthaft mit den Inhalten der ATA-Ausbildung beschäftigt, kann feststellen, dass die dreijährige fachlich fundierte und systematisch geplante Ausbildung entsprechend bildungspädagogischer Standards zu einem eigenen Tätigkeitsfeld führt, das eine bundeseinheitlich anerkannte Qualifizierung darstellt. Der ATA-Beruf trägt zu einer qualitativ hochwertigen Patientenversorgung bei und wird somit auch den Forderungen der modernen Spitzenmedizin gerecht. Dies zeigt sich eindeutig durch die kontinuierlich steigende Nachfrage nach ATA auf dem Arbeitsmarkt.

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