Informationen zur ATA Ausbildung

Der Beruf der/des Anästhesietechnischen Assistentin/Assistenten ist ein relativ neues Berufsbild im deutschen Gesundheitswesen. Mit dieser Ausbildung wird der Zugang zu einer anästhesiespezifischen Fachqualifikation direkt ermöglicht. Dieser war bisher nur über eine Pflegeausbildung und eine anschließende Fachweiterbildung möglich.

So sind ATA nach einer dreijährigen Ausbildung in den gleichen Bereichen tätig wie die Mitarbeiter/innen der Anästhesiepflege. Hier wird auch deutlich, dass sie für Assistenztätigkeiten eingesetzt werden und nicht etwa die Aufgaben von Anästhesisten übernehmen.Zu den Aufgaben gehört die Mitwirkung zur Einleitung des Patienten (also die Narkose) und Überwachung während der Operation mit Hilfe technischer Geräte und Patientenbeobachtung. Dabei sind die Patienten nicht immer bewusstlos. Deshalb ist neben hoher manueller Geschicklichkeit und technischem Verständnis auch Einfühlungsvermögen gefragt. Selbstverständlich gehört ein umfassendes Wissen über Anatomie, Pharmakologie, Notfallmanagement und Krankheitslehre dazu. Die Narkose selbst mit ihren unterschiedlichen Einleitungsformen und vielfältigsten Krankheitsbildern ist ein hochkomplexer Vorgang, der Konzentration und sehr gute Wahrnehmungsfähigkeiten beim ATA bedarf.

Zu den Aufgaben gehören:

  • die fachkundige Betreuung der Patientinnen und Patienten unter Berücksichtigung ihrer physischen und psychischen Situation während ihres Aufenthaltes im Anästhesiebereich

  • die selbständige Vorbereitung und Nachsorge der Anästhesie

  • die Vor- und Nachbereitung des Arbeitsplatzes und entsprechender Medikamentedie Unterstützung des Anästhesisten

  • die Betreuung und Vitalüberwachung der narkotisierten Patienten (Monitoring und Beatmung)

  • die Betreuung der Patienten im Aufwachraum

  • fundierte Sachkenntnis, Wartung und Handhabung medizinischer Apparate und Materialien

  • die Verantwortung für die Durchführung hygienischer Maßnahmen

  • administrative Aufgaben

Voraussetzungen für Bewerber/innen

Die ATA-Ausbildungen finden in den entsprechenden Schulen, die über die notwendigen Anbindungen an eine oder mehrere Kliniken verfügen, statt. Falls Sie sich für die ATA-Ausbildung interessieren und sich bewerben möchten, senden Sie Ihre Bewerbung in jedem Fall an die gewünschte Schule und nicht an den DBVSA. Bitte informieren Sie sich deshalb bei den Schulen vor Ort zu den jeweiligen Ausbildungs- und Bewerbungsbedingungen.Die grundsätzlichen Voraussetzungen zur Teilnahme an einer ATA-Ausbildung sind in der aktuellen DKG-Empfehlung zur Ausbildung und Prüfung von OTA und ATA geregelt:§ 4

§4 Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung:
(1) Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung nach § 5 Absatz 1 ist

  1. dass die Bewerberin in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufes geeignet ist und

  2. der Realschulabschluss oder eine andere gleichwertige, abgeschlossene Schulbildung oder

  3. der Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung, zusammen mit
    a) einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren
    oder
    b) die Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe oder eine andere gleichwertige Ausbildung vorliegt


Inwieweit eine Ausbildungsverkürzung aufgrund einer vorangegangenen (oder vorherigen) medizinischen oder pflegerischen Ausbildung möglich ist, erfragen Sie bitte bei den Schulen vor Ort.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg für Ihre Bewerbung!