ATA-Schulen in Deutschland

Als Ausbildungsgrundlage der Schulen dient die aktuelle Empfehlung zur Ausbildung und Prüfung von Operationstechnischen und Anästhesietechnischen Assistentinnen und Assistenten der Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG).

Im Rahmen eines umfassenden Verfahrens kann die Annerkennung der DKG erreicht werden. Hierdurch ist die Schule berechtigt, die Bezeichnung "Anerkannt nach DKG" zu führen und den erfolgreichen AbsolventInnen die Bezeichnung „Anästhesietechnische Assistentin/ Anästhesietechnischer Assistent (DKG)“ zu verleihen.