Positionspapier DBVSA e.V.

Positionspapier des DBVSA e.V.

POSITIONSPAPIERE UND STELLUNGNAHMEN

5/9/20192 min read

Positionspapier

Vorstellung des DBVSA e. V.
Der DBVSA ist der Zusammenschluss von Schulen, die in der Bundesrepublik Deutsch-land Anästhesietechnische Assistentinnen und Assistenten ausbilden und die von derDeutschen Krankenhausgesellschaft (DKG e. V.) anerkannt sind. Er ist hervorgegangenaus der Bundesarbeitsgemeinschaft der Schulen für Anästhesietechnische Assistentin-nen und Assistenten (BAG ATA) und wurde am 16. Juni 2015 gegründet. Der DBVSAführt gegenwärtig - unter Einbindung der DKG in beratender Funktion - zweiArbeitstreffen im Jahr durch. Die Mitglieder des Vorstandes arbeiten ehrenamtlich underhalten für ihre Tätigkeit keine Vergütung.
Seit 2004 hat die BAG ATA in Anlehnung an die jeweilige DKG-Empfehlung zur Ausbil-dung und Prüfung von Operationstechnischen Assistentinnen und Assistenten einheitli-che Qualitätskriterien für die ATA-Ausbildung entwickelt, die schließlich in die DKG-Empfehlung zur Ausbildung und Prüfung von Operationstechnischen und Anästhesie-technischen Assistentinnen und Assistenten vom 20. September 2011 eingeflossen sind.Somit hat bereits die BAG ATA versucht, dem Fachkräftemangel, der sich in der Anäs-thesiepflege mit steigender Tendenz abzeichnete, aktiv entgegen zu wirken.
Grundlage für die Ausbildung ist derzeit die jeweils gültige Empfehlung der DKG zurAusbildung und Prüfung von Operationstechnischen und Anästhesietechnischen ASSiS-tentinnen/Assistenten (OTA/ATA). Bis zum Jahr 2018 absolvierten bundesweit bereitsüber 800 Auszubildende die ATA-Ausbildung nach der DKG-Empfehlung.

Positionen und Ziele des DBVSA e. V.Der DBVSA sieht dringenden Handlungsbedarf für eine grundständige bundesweitestaatliche Ausbildungsregelung sowohl für die Anästhesietechnische Assistenz als auchfür die Operationstechnische Assistenz. Der erhebliche Personalbedarf in denanästhesiologischen und operativen Bereichen der Krankenhäuser erfordert einezeitgemäße und den ständig wachsenden Anforderungen entsprechende Qualifizierungdes Fachpersonals für diese Bereiche.
Die dreijährige fachlich fundierte und systematisch geplante Ausbildung zu:a/zum ATAführt zu einer eigenen tätigkeitsbezogenen Berufsbezeichnung, die eine bundeseinheit-lich anerkannte Qualifizierung darstellt. Der ATA-Beruf trägt zu einer qualitativ hochwer-tigen Patientenversorgung bei und wird somit auch den Forderungen der modernen Spitzenmedizin gerecht. Dies zeigt sich eindeutig durch die kontinuierlich steigende Nach-frage nach ATA auf dem Arbeitsmarkt. Durch den kurz-, mittel- und langfristig prognosti-zierten Ersatzbedarf an Anästhesiefachpersonal wird dieser Trend nachhaltig gestützt.
Die Finanzierung der ATA-Ausbildung ist sicherzustellen. Der DBVSA votiert dafür, dieAusbildung in § 2 Nummer 1 a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) zu integrie-ren. Auf diese Art und Weise können die Kosten für die ATA-Schulen sowie für die Aus-bildungsvergütungen analog jener für die Ausbildung in der Gesundheits- und Kranken-pflege berücksichtigt werden. Zugleich wäre eine nahtlose Einbindung der Ausbildung inden jeweiligen Ausbildungsfond nach § 1 7a KHG, der in der Mehrheit der Bundesländerimplementiert wurde, möglich.

Im Hinblick auf das ausstehende Gesetzgebungsverfahren zur bundesrechtlichen Aner-kennung der Berufsbilder OTA/ATA ist es ein zentrales Anliegen des DBVSA, sich anvorbereitenden und gestaltenden Diskussionen sowie am konkreten Gesetzgebungsver-fahren zu beteiligen. Der DBVSA vertritt hierbei die Interessen aller von der DKG aner-kannten ATA-Schulen Deutschlands.

Wichtige Ziele des DBVSA sind:

  • die bundesweit gesetzliche Anerkennung des Berufsbildes Anästhesietechnische und Operationstechnische Assistenz und damit verbunden eine Refinanzierung durch dasKrankenhausfinanzierungsgesetz zu erreichen,

  • die ATA-Ausbildung zu fördern,

  • über den Beruf und die Ausbildungseinrichtungen durch Öffentlichkeitsarbeit zu informieren,

  • an der Gestaltung und Transparenz des Berufsbildes mitzuwirken,die Interessen der dem Verband angehörenden Schulträger zu vertreten auch imSinne einer einheitlichen ATA-Berufspolitik,

  • die ATA-Ausbildungseinrichtungen und ihre Arbeitsgemeinschaften zu fördern und zu unterstützen

  • die fachliche Beratung von Organisationen, Institutionen und der Politik wahrzunehmen.

  • Kontakte mit fachverwandten Institutionen, Vereinen und Berufsverbänden des In-und Auslandes zu pflegen und mit diesen zusammenzuarbeiten,

  • bei der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Ausbildungs- und Prüfungs-empfehlung der DKG oder der Ausbildungs- und Prüfungsverordnungmitzuwirken,

  • Strategien zur innovativen Praxisausbildung umzusetzen,einheitliche Qualitätsmaßstäbe für die Abschlussprüfungen zu entwickeln,

  • Handlungskompetenzen, die sich aus der Ausbildung ergeben, darzustellen,

  • die Fort- und Weiterbildung der Anästhesietechnischen Assistentinnen und Assistenten zu fördern, sich daran zu beteiligen oder diese durchzuführen.

Dies impliziert die Anpassung des Berufsbildes an wissenschaftliche Erkenntnisse undan die medizinische sowie medizinisch-technische Entwicklung.Zur Unterstützung der vorgenannten Aufgaben wurde das bundesweite Informations-portal www.dbvsa.de eingerichtet.