ATA und OTA sind staatliche anerkannte Berufe

Ausbildung und staatliche Anerkennung der Berufe ATA und OTA ab 01.01.2022 gesetzlich geregelt

1/15/20201 min read

Nach einer Wartezeit von über 15 Jahren für ATA und von über 20 Jahren für OTA werden die beiden Berufe staatlich anerkannt und die Ausbildung für beide Berufsbilder ab dem 01. Januar 2022 staatlich geregelt. Das „Gesetz über den Beruf der Anästhesietechnischen Assistentin und des Anästhesietechnischen Assistenten und über den Beruf der Operationstechnischen Assistentin und des Operationstechnischen Assistenten (Anästhesietechnische- und Operations-technische-Assistenten-Gesetz–ATA-OTA-G)“ vom 14. Dezember 2019 wurde am 20. Dezember 2019 im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 51 auf den Seiten 2768 bis 2788 veröffentlicht. In § 69 ist die „Weitergeltung für die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung“ für bisher erfolgreich abgeschlossene Ausbildungen in den beiden Berufen geregelt.

Alle, die auf der Grundlage der „DKG-Empfehlung zur Ausbildung und Prüfung von Operationstechnischen und Anästhesietechnischen Assistentinnen/Assistenten“ in der jeweils geltenden Fassung die Ausbildung erfolgreich abgeschlossenen haben, sind berechtigt zum Führen der Berufsbezeichnung „Anästhesietechnische Assistentin“ oder „Anästhesietechnischer Assistent“ oder zum Führen der Berufsbezeichnung „Operationstechnische Assistentin“ oder „Operationstechnischer Assistent“.

Link zum Gesetzestext